Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen und Gefahrgütern

Mit der Verordnung der Europäischen Union (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) wurde ein global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) auf europäischer Ebene eingeführt. Auf dieser Basis werden Stoffe ihren gefährlichen Eigenschaften entsprechend eingestuft und gekennzeichnet.

Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische, die bei der Herstellung oder Verwendung eine schädigende Wirkung auf den Menschen und die Umwelt haben können. Entsprechen Stoffe oder Gemische den Kriterien für die Einstufung als Gefahrstoff, ist deutlich darauf hinzuweisen.

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